Hausverwaltung Franzen
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Services und Dienstleistungen
Services: Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Die Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) umfasst folgende Dienstleistungspunkte:
  • Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
    • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen
    • Vorbereitung der Eigentümerversammlung
    • Leitung und organisatorische Abwicklung der Eigentümerversammlung
    • Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten
    • Erstellung und Versendung eines Protokolls
    • Durchführung von Beschlüssen
    • Erstellung von Haus- und Nutzungsordnungen
    • Führung des erforderlichen Telefon- und Schriftverkehrs mit Eigentümern und Dritten
    • Beratung über Vertragsabschlüsse
    • Einholung von Angeboten
    • Bearbeitung von Versicherungsschäden
    • Geordnete Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
  • Juristische Verwaltung
    • Hausmeister und Dienstpersonalverträge
    • Versicherungsverträge
    • Mietverträge (z.B. Hausmeisterwohnung, Kfz-Stellplätze)
    • Wartungsverträge (z.B. Heizung, Lüftungsanlage, Aufzug)
    • Lieferungs- und Entsorgungsverträge (z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizöl)
    • Verträge mit Abrechnungsunternehmen (z.B. ista, Wasser, Heizung)
    • Werkverträge für Instandhaltung und -setzung
    • Verträge mit Kreditinstituten (z.B. Girokonto und Tagesgeld)
    • Abgabe- und Entgegennahme von Willenserklärungen
    • Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils erforderlich sind
    • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
    • Beauftragung eines Rechtsanwalts
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
    • Führung der personen- und sachbezogenen Konten
    • Überwachung von Zahlungsverpflichtungen
    • Aufbewahrung der Belege
    • Rechnungsprüfung
    • Durchführung von Zahlungen
    • Entgegennahme und Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
    • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
    • Berechnung, Abrufung und Einziehung des Hausgelds
    • Erstellung der Jahresabrechung
    • Eröffnung und Führung eines Girokontos für Hausgelder und eines Tagesgeldkontos für Instandhaltungsrückstellung
  • Technische Verwaltung
    • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
    • Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
    • Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
    • Führung von Vertragsverhandlungen
    • Überwachung der Arbeiten Rechnungsprüfung
    • Abnahme der Arbeiten
    • Rüge festgestellter Mängel
    • Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen (z.B. Rohrbruch)
    • Schadensmeldung an Versicherung
    • Stellungnahme zu beabsichtigten Baumaßnahmen
    • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
    • Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des gemeinschaftlichen Eigentums für den Gemeingebrauch
    • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV Group Rheinland/Berlin-Brandenburg (z.B. Feuerlöscher, Heizung, Blitzschutzanlagen, Brandschutztüren)

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