Services: Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Die Hausverwaltung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) umfasst folgende Dienstleistungspunkte:

 

I. Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung

  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung
  • Leitung und organisatorische Abwicklung der Eigentümerversammlung
  • Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten
  • Erstellung und Versendung eines Protokolls
  • Durchführung von Beschlüssen
  • Erstellung von Haus- und Nutzungsordnungen
  • Führung des erforderlichen Telefon- und Schriftverkehrs mit Eigentümern und Dritten
  • Beratung über Vertragsabschlüsse
  • Einholung von Angeboten
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Geordnete Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

 

II. Juristische Verwaltung

  • Hausmeister und Dienstpersonalverträge
  • Versicherungsverträge
  • Mietverträge (z.B. Hausmeisterwohnung, Kfz-Stellplätze)
  • Wartungsverträge (z.B. Heizung, Lüftungsanlage, Aufzug)
  • Lieferungs- und Entsorgungsverträge (z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizöl)
  • Verträge mit Abrechnungsunternehmen (z.B. ista, Wasser, Heizung)
  • Werkverträge für Instandhaltung und -setzung
  • Verträge mit Kreditinstituten (z.B. Girokonto und Tagesgeld)
  • Abgabe- und Entgegennahme von Willenserklärungen
  • Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts

 

III. Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Führung der personen- und sachbezogenen Konten
  • Überwachung von Zahlungsverpflichtungen
  • Aufbewahrung der Belege
  • Rechnungsprüfung
  • Durchführung von Zahlungen
  • Entgegennahme und Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Berechnung, Abrufung und Einziehung des Hausgelds
  • Erstellung der Jahresabrechung
  • Eröffnung und Führung eines Girokontos für Hausgelder und eines Tagesgeldkontos für Instandhaltungsrückstellung

 

IV. Technische Verwaltung

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
  • Führung von Vertragsverhandlungen
  • Überwachung der Arbeiten Rechnungsprüfung
  • Abnahme der Arbeiten
  • Rüge festgestellter Mängel
  • Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen (z.B. Rohrbruch)
  • Schadensmeldung an Versicherung
  • Stellungnahme zu beabsichtigten Baumaßnahmen
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern aus der gesicherten Schließanlage für Räume des gemeinschaftlichen Eigentums für den Gemeingebrauch
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV Group Rheinland/Berlin-Brandenburg (z.B. Feuerlöscher, Heizung, Blitzschutzanlagen, Brandschutztüren)